Das Leben und Wirken des ehrw. Seraphim von Sarow (4)
3 Νοεμβρίου 2009
1897 legte der Tambower Bischof Jeronim dem Synod zweimal die Kopien von Aufzeichnungen vor. Diese bezeugten, daß der Starez durch seine Gebete tatsächlich Wunder bewirkt hatte. Doch jedes Mal befahl der Synod, man solle noch mehr Erkundigungen einziehen. Der Hochheilige Synod erläuterte den Kindern der Orthodoxen Kirche, nach welchen Grundsätzen und Kriterien ein Gottesknecht heiliggesprochen werde: “Die Gabe des Wunderwirkens ist jener Finger, mit dem uns Gott der Herr seit jeher unsere Lehrmeister gezeigt hat, die uns zur Errettung hinführen und vor Seinem Thron Fürsprache für uns einlegen können. Das ist das Göttliche Wort, das er ihnen verleiht, damit wir zu ihnen beten können… In alten Zeiten mußten für die Verherrlichung eines Gottesknechtes drei Wunder geschehen: ein Tauber begann zu hören, ein Stummer hub an zu sprechen, und ein Blinder wurde sehend”. Aber das Wundertun reichte allein noch nicht aus.
Der Verfechter des christlichen Glaubens mußte auch noch einen gottgefälligen und frommen Lebenswandel geführt haben – dann konnte er heiliggesprochen werden. Viten eines Glaubensstreiters werden nicht dafür verfaßt, um mehr aus seinem Leben zu erfahren oder zu klären, inwiefern er heilig ist, sondern damit die Kirche die Großtaten eines Heiligen, die von Gott zu unserer Erbauung, zu unserem Trost und zu unserer Errettung gesegnet werden, verkünden kann. Die Persönlichkeit des Mönchspriesters Seraphim, sein eifriges Dienen für Gott, seine Wundertaten und Zeugnisse der Wahrheit Christi entsprachen allen Kriterien und Anforderungen, wie sie für eine feierliche Verherrlichung durch die Kirche notwendig sind. Der “Glaube des Volkes an die Heiligkeit des Starez Seraphim” war nicht von der höchsten kirchlichen Macht vorgeschrieben worden.
Im gegebenen Falle wurde dieser Knecht Gottes schon wirklich verehrt. Sie hatte nur noch den entsprechenden kanonischen Beschluß zu fassen und somit den “Volksglauben” durch ihre apostolische Macht und die ihr von Gott erteilte Gnade zu segnen. Darin besteht denn wohl auch der Sinn einer Heiligsprechung.
Die Orthodoxe Kirche hält die Reliquien heiliger Gottesknechte hoch in Ehren. Sie sind von großer Bedeutung, damit wir unserer himmlischen Fürsprecher stets gedenken. Kurz vor dem Fest zu Mariä Himmelfahrt wurde unter Aufsicht des Tambower Bischofs Dimitri das Grab des Wundertäters von Sarow geöffnet. In dem ausgemauerten Grabgewölbe erblickte man einen völlig unversehrt gebliebenen Eichensarg. Der Hochheilige Synod sprach den Mönchspriester erst heilig, nachdem eine spezielle Kommission, mit dem Metropoliten von Moskau und Kolomna, Wladimir, an der Spitze bestätigt hatte, daß es sich tatsächlich um die Reliquien des Starez Seraphim handelt.
Nachdem sich Zar Nikolai II. am 26. Januar 1903 mit dem Bericht des Synods über die Seligsprechung des Mönchspriesters Seraphim bekannt gemacht hatte, hinterließ er auf dem Papier den Vermerk: “Habe den Bericht mit wahrer Freude und tiefer Rührung gelesen”. Bemerkenswert ist hierbei, daß diese Anmerkung auf die seelische Verfassung des Monarchen schließen läßt und nichts Gebieterisches an sich hat. Folglich ist die Heiligsprechung eines Gottesknechtes ein rein kirchliches Anliegen, und die Staatsobrigkeit kann ihr nur willfährig zustimmen, sie aber nicht bestätigen. Da dieser Beschluß des Hochheiligen Synods der ganzen Kirche am 29. Januar 1903 kundgetan wurde, so ist dieses Datum als Tag der Heiligsprechung des ehrwürdigen Seraphim von Sarow zu betrachten.
In den Publikationen der Kirchenpresse zu diesem Ereignis ist nicht von einer “Kanonisierung”, sondern nur von einer Verherrlichung die Rede. Die Verherrlichung beginnt im irdischen Leben eines Gottesdieners und endet im Himmel. Und seine Verehrung im Volk wird durch die kirchliche Verherrlichung noch mehr untermauert. Dieser Prozeß umfaßt auch die Herausbildung eines hagiographischen Kanons – Abfassung von Heiligenviten und gottesdienstlichen Texten. Ein wichtiges Moment ist hierbei der Reliquien – Verehrung – d. h. im Gottesdienst verneigt man sich feierlich vor Ikonen und Reliquien. Eine Kanonisierung ist aber auch als ein normativer Rechtsakt zu betrachten – die höchste Kirchenmacht faßt einen kanonischen Beschluß, demzufolge können die getreuen Kinder der Kirche einen Gottesknecht ohne jeglichen Zweifel als einen Heiligen verehren. Im Falle des ehrwürdigen Seraphim hat die Kirchenobrigkeit sozusagen nur noch ihre Zustimmung gegeben, daß der Starez als Heiliger verehrt werde, denn als solcher hatte er schon vorher im ganzen Volk gegolten, und der Heilige Geist hatte auf dieses errettende und gottgefällige Gefühl des Volkes seinen Segen herabgesendet. Die Heiligsprechung eines Gottesknechtes muß in einem Festgottesdienst und in einer Verneigung vor seinem heiligen Bildnis oder aber vor seinen heiligen Reliquien gipfeln.
….